AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Beesigned

1. ALLGEMEINES

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen zwischen der Grafikdesignerin Bianca Voß (nachfolgend „Beesigned“ genannt) und dem Auftraggeber. Diese gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist immer die gültige Fassung.

1.2 Beesigned behält sich vor, die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ergänzen oder zu. Widerspricht der Auftraggeber den ergänzten oder geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die ergänzten oder geänderten Bedingungen wirksam. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist er berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die ergänzten oder geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht als Vertragsbestandteil anerkannt.

1.4 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Beesigned gültig.

2. VERTRAGSSTAND ZUR DIENSTLEISTUNG / DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG

2.1 Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsverhältnisses mit Beesigned ist keine Schriftform erforderlich. Der Auftrag gilt als erteilt durch mündliche oder schriftliche Zustimmung per E-Mail nach einem zugesandten Angebot. Die erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mögliche Preisänderungen bei laufenden Aufträgen werden dem Auftraggebern rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Aushändigung der Dienstleistung, spätestens bei Zustellung einer Endrechnung fällig. Diese ist sofort ohne Abzug zu zahlen. Erfordert der Auftrag von Beesigned finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen seitens des Auftraggebers zu leisten. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

3.2 Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist Beesigned berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Im Falle von Zahlungsverzug kann Beesigned nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung stoppen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Beesigned für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1 Erste Ergebnisse werden nach Absprache mit dem Auftraggeber diesem vorgezeigt. Die Lieferzeit der Druckdaten wird auf je nach Aufwand geschätzt und dem Auftraggeber schriftlich im Angebot mitgeteilt. Weitere Produktionszeiten vorbehalten.

5. SONDERLEISTUNGEN

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrekturrunden. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Gesonderte Leistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungsdaten oder Drucküberwachung werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Beesigned ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beesigned die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Beesigned abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Beesigned von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

6.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Grafikleistungen gerichtet ist.

6.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Es wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Beesigned.

6.3 Ausgehändigte Originale sind Beesigned nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.4 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Beesigned. Beesigned ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.

6.5 Hat der Beesigned dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Beesigned geändert werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Beesigned, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

6.7 Beesigned hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken bzw. auf den erstellten Webseiten und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden und einen Link auf die eigene Webseite zu setzen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt Beesigned zum Schadensersatz.

6.8 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.7 genannten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Beesigned entsprechende Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch Beesigned erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung in schriftlicher Form. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Beesigned berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Beesigned unentgeltlich je nach Auftrag ein bis zehn einwandfreie Belegexemplare. Beesigned ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

8. DATENSCHUTZ

8.1 Für Aufträge gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird zugesichert. Personenbezogene Daten können im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.

8.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere sind auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Beesigned verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen, etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch Beesigned findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.

9.3 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Beesigned nimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung vor. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine Rechtsberater.

9.4 Beesigned haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Beesigned nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9.5 Die Haftung sowie etwaige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung wird von Beesigned nicht übernommen.

9.6 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Beesigned gegenüber dem Auftraggebern keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Beesigned kein Auswahlverschulden trifft. Beesigned tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.7 Sofern Beesigned selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, werden sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggebern abgetreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Beesigned zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

9.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Beesigned geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10. GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN

10.1 Im Rahmen des gesamten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Beesigned eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Beesigned auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Beesigned übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Wenn er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein sollte, stellt der Auftraggeber Beesigned von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. VERTRAGSAUFLÖSUNG

11.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Beesigned die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND UNWIRKSAMKEIT

12.1 Für diese AGB sowie die hierauf gegründeten Dienstleistungsverträge gilt für beide Partner das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Bei Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen erhalten. Die unwirksame Bestimmung wird so ersetzt, dass die neue Bestimmung dem durch die unwirksame verfolgten Sinn wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

12.4 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand des Landgerichtsbezirkes Hildesheim vereinbart.

STAND

05/2023